Hallo hallo,
Möchtest du weniger Steuern zahlen?
Wenn du deine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllst, ist es auch für dich eine Qual, du weißt nie genau, ob du sie richtig ausgefüllt hast?
Du würdest es gerne schaffen, diese Rechnung zu senken, die deinem Portemonnaie nicht gut tut?
Dann bist du hier richtig!
Wenn du deine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllst, ist es wichtig, dass du alle möglichen Steuerabzüge ausnutzt. Mit Steuerabzügen kannst du dein steuerpflichtiges Einkommen und damit deine Steuerrechnung senken. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, es so weit zu reduzieren, wie es dir erlaubt ist.
In diesem Artikel werde ich mit dir Schritt für Schritt alle möglichen Steuerabzüge für deine Steuererklärung durchgehen. Egal ob du Student, Arbeitnehmer, Eltern oder Hausbesitzer bist, du wirst Informationen finden, die für dich relevant sind. Wer weiß, vielleicht findest du Steuerabzüge, die du vorher nicht genutzt hast und die dir helfen, deine Steuern zu senken.
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3-2-1, es geht losiiiiii
Zunächst einmal solltest du wissen, dass sich die Höchst- und Mindestbeträge für jeden Steuerabzug von Kanton zu Kanton ändern können. Außerdem können die Abzüge auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene unterschiedlich sein, da beide unterschiedliche Höchstabzüge haben.
Zunächst sehen wir uns die Abzüge an, die für die meisten von Ihnen von Interesse sein werden.
Kosten für Fahrten
Hierbei handelt es sich um einen Steuerabzug, den fast jeder in Anspruch nehmen kann, da er die Kosten für die Fahrt zur Arbeit für Arbeitnehmer/innen oder zur Hochschule/Universität für Studierende betrifft. Diese Fahrtkosten können unterschiedlicher Natur sein. Ich werde hier das Beispiel eines Arbeitnehmers verwenden, aber das Gleiche gilt auch für Studenten.
Erstens: Wenn du mit dem Auto oder Motorrad zur Arbeit fährst, kannst du die Kilometer absetzen, die du zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsplatz zurückgelegt hast. Wenn du vollzeitbeschäftigt bist, kannst du maximal 220 Mal die Strecke zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsplatz und zurück abziehen. Du musst natürlich begründen, warum du ein Auto benutzt, z. B. weil dein Wohnort schlecht angebunden ist, weil du mit dem Auto mehr als eine Stunde Zeit sparst, als wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, etc.
Für den Fall, dass du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, kannst du den Preis für dein Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel abziehen. Beachte aber, dass das Finanzamt nur die niedrigsten Kosten anerkennt. Ich erkläre es dir. Wenn du mit dem Zug zur Arbeit fährst und das Zonenabonnement billiger ist als das Generalabonnement, wird dieses Zonenabonnement berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn du das Generalabonnement genommen hättest.
Schließlich kannst du auch eine Pauschale für dein Fahrrad oder Motorrad mit gelbem Kennzeichen abziehen, wenn du mit diesem Verkehrsmittel zur Arbeit fährst.
Beachte, dass die meisten Kantone sowohl die öffentlichen Verkehrsmittel als auch das Fahrrad zum Abzug zulassen, wenn du beides fährst.
Jeder Kanton wird ein anderes Maximum für diesen Transportkostenabzug haben. Er ist jedoch sehr wichtig, da er dein steuerpflichtiges Einkommen leicht um mehrere tausend Schweizer Franken senken kann.
Kosten für Mahlzeiten
Wenn du zum Mittagessen nicht nach Hause fahren kannst, kannst du auch diese Verpflegungskosten abziehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort gross ist, die Arbeitszeiten unregelmässig sind, die Mittagspause zu kurz ist oder die Verkehrsverbindungen schlecht sind. In den Kantonen Freiburg und Neuenburg beträgt der Abzug 15 CHF für jedes Mittagessen, aber maximal 3200 CHF pro Jahr. Wenn du Zugang zu einer vergünstigten Kantine hast oder dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinen Mahlzeiten leistet, kannst du nur 7,50 CHF pro Mahlzeit abziehen.
Kleiner Tipp: Wenn du Teilzeit arbeitest, ist es durchaus möglich, deine 60-80% auf 5 Wochentage zu verteilen und somit 5 Mahlzeiten pro Woche abzuziehen ;).
Beachte, dass es auf Bundes- und Kantonsebene eine Obergrenze für den Essensabzug gibt. Aber es ist ein Abzug, den du nicht vernachlässigen solltest, da du damit auch mehrere tausend Schweizer Franken von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen kannst.
Zusätzliche Kosten bei auswärtigem Aufenthalt
Zusätzlich kannst du, wenn du dich unter der Woche an deinem Arbeitsplatz aufhältst, auch das Abendessen abziehen, was 30 CHF pro Tag statt 15 CHF oder 22,50 CHF (wenn du Zugang zu einer verbilligten Mahlzeit am Mittag hast) oder maximal 6400 CHF pro Jahr ausmacht, wenn die Umstände das ganze Jahr über gegeben sind.
Wenn du dich an deinem Arbeitsplatz aufhältst, kannst du noch die Miete für ein Zimmer abziehen, die den üblichen Mieten am Aufenthaltsort entspricht, und du musst eine Kopie des Mietvertrags beilegen. Du kannst auch die Kosten für die Fahrten von deinem Wohnort zu deinem Arbeitsplatz zweimal pro Woche absetzen, also vergiss das nicht.
Andere berufsbedingte Ausgaben
Weitere Abzüge, die Sie nicht vergessen sollten, sind berufsbedingte Ausgaben. Dazu gehören Arbeitskleidung, Hardware, Software, Bücher, Kurse etc. Du kannst einen Pauschalabzug in Höhe von 3 % deines Nettolohns geltend machen, mindestens 2000 Fr. und höchstens 4000 Fr. pro Jahr. Wenn du höhere Kosten hast, kannst du natürlich auch die tatsächlichen Kosten abziehen, aber dann musst du alle Belege beifügen.
Beachte, dass die Kosten für freiwillige Telearbeit ebenfalls in den Bereich sonstige Berufsauslagen gehören. Du kannst die Kosten für die Ausstattung für die Arbeit von zu Hause aus abziehen, wenn dein Arbeitgeber diese nicht zur Verfügung stellt (Büromaterial, Computer, Drucker usw.). Darüber hinaus akzeptieren einige Kantone, dass du die Miete für ein Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus abziehen kannst, wenn du es nur für Telearbeit nutzt.
Zumindest im Kanton Freiburg werden keine zusätzlichen Abzüge für Telearbeit gewährt.
Kosten für Nebenerwerb
Für den Fall, dass du neben deiner Haupttätigkeit einen bezahlten Nebenjob hast, z. B. arbeitest du an den Wochenenden in einem Restaurant, kannst du 20% des Netto-Nebeneinkommens, mindestens 800 CHF (aber höchstens den Betrag des Netto-Nebeneinkommens, wenn es weniger als 800 CHF beträgt) und höchstens 2400 CHF pro Jahr als Berufsauslagen abziehen.
Kosten für Aus- und Weiterbildung
Ebenfalls in Bezug auf die Arbeit ist ein weiterer möglicher Abzug die Aus- und Weiterbildungskosten. Es wird nicht mehr verlangt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen den Kosten und der ausgeübten Erwerbstätigkeit besteht (toll, wenn du den Job wechseln willst). Daher können Ausbildungskosten leichter zum Abzug zugelassen werden. Dabei kann es sich um eine Weiterbildung, bezahlte Schulungen auf LinkedIn oder anderen Online-Plattformen, Schulungen an einer Schule, Sprachkurse usw. handeln.
Beachte, dass nur die tatsächlich getragenen Beträge abgezogen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 12’000 CHF für den Kanton Freiburg.
Ausgenommen sind natürlich Ausbildungen, die von deiner Firma übernommen werden (aber zum Glück bezahlt sie sie, wenn es um deine Arbeit in dieser Firma geht ;)).
In einigen Kantonen, wie z. B. Zürich, ist es möglich, bestimmte Ausbildungen ohne Belege abzuziehen. Andere Kantone erlauben dir das wahrscheinlich auch, aber ich habe leider keine weiteren Infos.
Krankenkassen- und Unfallprämien
Ein weiterer interessanter Steuerabzug ist der Abzug von Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien.
Da die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch ist und die Prämien von Jahr zu Jahr steigen, schmerzt es immer im Portemonnaie. Wir werden uns also nicht scheuen, dieses verauslagte Geld von unserem steuerbaren Einkommen abzuziehen.
Im Kanton Freiburg kann man 4810 CHF pro Jahr für eine ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Person abziehen, 9620 CHF pro Jahr für Ehegatten, 4210 CHF pro Jahr für jeden jungen Erwachsenen, der sich am Ende des Jahres in Ausbildung befindet, vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, und 1140 CHF pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, das am Ende des Jahres 2023 unterhaltsberechtigt ist.
Kosten für medizinische Versorgung
Wer hohe Krankenversicherungskosten hat, hat auch hohe Arztkosten.
Wenn du hohe medizinische Kosten hast, kannst du einen Teil davon von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Wir sprechen hier von Kosten für Ärzte, Zahnärzte, verschreibungspflichtige Medikamente, verschreibungspflichtige Pflegeleistungen, Brillen und Kontaktlinsen. Alles, was dir nicht erstattet wird, kann abgezogen werden (du weißt schon, diese 10%, 30% oder sogar 100%, je nach Fall). Aber Achtung: In den meisten Kantonen kannst du nur Ausgaben abziehen, die mehr als 5 % deines Nettoeinkommens betragen. Wenn deine Ausgaben unter diesen 5% liegen, kannst du folglich nichts abziehen. Dies ist leider bei der Mehrheit der Personen der Fall.
Beiträge an die 3. Säule a
Wir kommen zum wichtigsten Steuerabzug! Deine Beiträge an die dritte Säule a, egal ob Bank oder Versicherung.
Wenn du meinen Kanal verfolgst, hast du sicher schon von der dritten Säule gehört, um für deinen Ruhestand zu investieren, und zwar noch vor der Investition in die Börse oder in Krypto. Und das aus gutem Grund: Jedes Jahr kannst du bis zu einem bestimmten Betrag – 7’056 CHF für 2024 – pro beschäftigte Person in deinem Haushalt einzahlen. Wenn du also mit einer Person in einem Haushalt lebst, ist es sinnvoll, beide einzuzahlen, wenn ihr könnt.
Da diese 7’056 CHF vollständig abzugsfähig sind, macht es seinen Unterschied bei deinem steuerpflichtigen Einkommen.
Und hier, heiliger Gral, wenn du selbstständig bist, kannst du bis zu 20 % deines Nettoeinkommens in die dritte Säule einzahlen, aber maximal 35’280 CHF für dieses Jahr 2024.
Wenn du noch keine 3. Säule hast, kann ich dich natürlich nur ermutigen, meinen Blogartikel über die 3. Säule oder mein YouTube-Video über sie zu lesen.
Es ist wichtig, dass du die bestmögliche 3. Säule wählst.
Säule an der Börse zu investieren, was mit VIAC, frankly, Finpension oder Yuh möglich ist, deren Promo-Codes du auf meiner Promo-Code-Seite findest und die dir jedes Mal einen nicht zu unterschätzenden Vorteil im Vergleich zur Eröffnung eines Kontos ohne diese Codes bieten.
Das Tolle an der dritten Säule ist, dass du je nach deinem Risikoprofil zwischen risikoreichen Anlagen wie Aktien und weniger risikoreichen Anlagen wie Anleihen wählen kannst. Dadurch, dass du deine 3. Säule Bank an der Börse anlegst, kannst du gute Renditen erzielen.
Der Grund, warum ich diesen Abzug unglaublich finde, ist, dass du nicht nur einen Anreiz hast, für deinen Ruhestand zu investieren, sondern dass dieser investierte Betrag nicht zu deinem Vermögen gezählt wird, du also während all deiner Beitragsjahre keine Vermögenssteuer darauf zahlen musst, und darüber hinaus der jährlich investierte Betrag dein steuerbares Einkommen reduziert und somit deine Steuerrechnung senkt. Umgekehrt kannst du bei anderen Steuerabzügen das Geld absetzen, das du ausgegeben hast.
Beiträge zur 3. Säule b
Zweitens ist es in einigen Kantonen wie Genf und Freiburg möglich, deine Beiträge zur dritten Säule b abzuziehen. Die maximalen Abzüge betragen 1’500 CHF für verheiratete Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, und 750 CHF für andere Steuerzahler. Ich persönlich habe keine dritte Säule b, aber wenn du wissen willst, ob es sich in deinem Fall lohnen würde, eine zu haben, kannst du dich gerne an unabhängige Finanzberater wenden, wie z. B. Hoxy, dessen Kontaktdaten du hier findest. Sag ihnen ruhig, dass du in meinem Blog von ihnen gehört hast, denn das kann dir möglicherweise zusätzliche Einsparungen bringen.
Beiträge zur zweiten Säule (AKA Einkauf der zweiten Säule)
Nachdem wir die dritte Säule angesprochen haben, kommen wir nun zur zweiten Säule.
Denn ja, auch für das Geld, das du freiwillig in die zweite Säule einzahlst, kannst du einen Steuerabzug geltend machen. Hier rede ich natürlich von einem zusätzlichen Beitrag in die zweite Säule, ich rede gar nicht von dem 1. BVG-Betrag, der auf deinem Jahreslohnausweis steht (das ist der 2. ;)).
Im Gegensatz zur 3. Säule, deren Höchstbetrag vom Bund festgelegt wird, hängt der Betrag, den du in die 2. Säule einzahlen kannst, von deiner Beitragsgeschichte in dieser Säule ab. Um das herauszufinden, kannst du den Anbieter der zweiten Säule fragen, wie viel du einzahlen kannst. Es kann ein großer Betrag sein und wenn du dich für einen sogenannten Einkauf in die 2. Säule entscheidest, also eine zusätzliche Einzahlung in die 2. Säule, um deine Beitragslücken zu schließen, kannst du dadurch von enormen Steuerabzügen profitieren.
Allerdings solltest du dir diesen Einkauf gut überlegen. Er lohnt sich nur, wenn du eine gute 2. Säule mit guten Renditen hast. Wenn du eine Rendite von 1-2% hast, würde ich die Finger davon lassen und stattdessen meine Murmeln in eine 3. Säule und in ETFs mit den Plattformen Yuh oder Swissquote investieren, die mir eine jährliche Rendite von 6-8% bringen.
Du musst auch sicherstellen, dass du von einem Steuerabzug profitieren kannst. Achtung: Wenn du Geld aus der zweiten Säule für den Kauf eines Hauses oder den Start in die Selbstständigkeit abgehoben hast, können deine zusätzlichen Beiträge erst dann steuerlich abgesetzt werden, wenn du das abgehobene Geld zurückbezahlt hast. Wenn das auf dich zutrifft, solltest du also weitergehen und dich direkt auf Investitionen in die dritte Säule und an der Börse konzentrieren.
Wenn du deine zweite Säule noch nie angerührt hast und dich einkaufen möchtest, sind Beiträge in die zweite Säule interessant, um deine Steuern zu senken und für deinen Ruhestand zu investieren, ohne dass dein Vermögen besteuert wird. Bedenke nur, dass die Renditen der zweiten Säule sehr niedrig sind.
Abzüge für Schulden
Wenn du Schulden hast, kannst du den Wert deiner Schulden von deinem steuerpflichtigen Nettovermögen abziehen. Je nach Höhe der Beträge kann das einen großen Unterschied bei deinen Steuern auf das Nettovermögen machen.
Und wenn du Schulden hast und dafür Zinsen zahlst, kannst du einen Steuerabzug in Bezug auf diese Zinsen geltend machen.
Wenn du ein Verbraucherdarlehen oder eine Hypothek hast, kannst du alle deine Zinszahlungen absetzen. Dasselbe gilt für Kreditkartenschulden.
Zinszahlungen bei Leasing sind hingegen nicht abzugsfähig, da der Gegenstand nicht uns gehört.
Abzüge für Spenden
Wenn du an eine Wohltätigkeitsorganisation, eine Non-Profit-Organisation, spendest, kannst du einen Steuerabzug für den Betrag der Spende erhalten, sofern die Gesamtsumme der Spenden mindestens 100 CHF beträgt. Hier ist es sehr wichtig, dass du die Spendenbescheinigungen der gemeinnützigen Organisation aufbewahrst, damit du sie bei deiner Steuererklärung abziehen kannst. Wenn du zufällig eine Zahlung getätigt hast, ohne jemals eine Bescheinigung zu haben, schreibe eine kurze E-Mail an die Organisation, damit sie dir eine Bescheinigung schickt. Auf Bundesebene kannst du bis zu 20 % deines Nettoeinkommens abziehen. Auf kantonaler Ebene wird es zwischen 10% und 20% variieren. Du siehst also, wenn du großzügig spendest, kann dir das auch bei den Steuern Vorteile bringen.
Kosten für die Kinderbetreuung
Wir kommen zu den Abzügen für Familien, wobei es zunächst um die Abzüge für Kinderbetreuungskosten geht.
Diese Kosten können von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Der Abzug beläuft sich im Kanton Freiburg auf maximal 12000 CHF pro Kind. Dieser Abzug kann für jedes Kind, das unter 14 Jahre alt ist, geltend gemacht werden, sofern die Betreuungskosten nachgewiesen werden können.
Auf Bundesebene beträgt der maximale Steuerabzug 25’000 CHF. Beachten Sie, dass der Abzug nur gewährt wird, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind. Wenn ein Ehepartner erwerbstätig ist und der andere sich in Ausbildung befindet oder eine IV-Rente bezieht oder wenn beide Ehepartner sich in Ausbildung befinden, kann der Abzug gewährt werden. Die Kantone akzeptieren jedoch keine Abzüge für die Kinderbetreuung, wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist, da sie davon ausgehen, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner die Kinder betreuen kann.
Steuerabzüge für Ehepaare
Für Personen, die in einer Partnerschaft leben, gibt es ebenfalls Steuerabzüge.
Denn hey, es ist nicht immer einfach, ein Paar zu sein. Deshalb möchte der Staat Sie/sie unterstützen, wo er nur kann 😉 Aber nein, ich scherze nur!
Wenn dein Ehepartner nicht arbeitet, kannst du 2’600 CHF von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
Wenn dein Ehepartner arbeitet, könnt ihr einen Doppelverdienerabzug geltend machen. Dieser beträgt 50 % des niedrigeren Einkommens, mindestens aber 8.100 CHF und höchstens 13.400 CHF.
Abzüge für unterhaltsberechtigte Personen
Wenn du Kinder oder Behinderte zu versorgen hast, kannst du auf Bundesebene bis zu 6’600 CHF pro unterhaltsberechtigter Person geltend machen. Auf kantonaler Ebene variiert das stark von Kanton zu Kanton.
Abzüge für unterhaltsberechtigte Personen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen
Dieser Abzug beträgt 5.000 CHF für jede bedürftige Person. Es handelt sich dabei um Personen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und für deren Unterhaltskosten der/die Steuerpflichtige mindestens 6.500 CHF pro Jahr aufbringt.
Unterhaltszahlungen
Wenn du leider (oder zum Glück, man weiß ja nie^^) geschieden bist und deinem Ex-Partner Unterhalt zahlst, kannst du diese Unterhaltszahlungen von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
Kosten für die Verwaltung von Wertpapieren und Lotterieeinsätze im Gewinnfall
Jetzt kommen wir zu den Abzügen, die für jeden, der ein Vermögen hat, wichtig sind, nämlich die Vermögensverwaltungskosten.
Konkret gehören dazu die Gebühren für deine Giro- und Sparkonten, Depotgebühren, Tresorgebühren und die Kosten für Negativzinsen.
In den meisten Kantonen kannst du wählen, ob du die effektiven Gebühren oder einen Pauschalbetrag abziehen willst. Der Pauschalsatz ist in vielen Fällen ein Promillewert deines Nettovermögens. Er ist sehr oft höher als die effektiven Kosten, daher ist es einfacher und günstiger, den Pauschalsatz abzuziehen.
Kosten für die Instandhaltung von Gebäuden
Wir kommen zu den Hausbesitzern! Als erstes mit den Abzügen für Hausrenovierungen.
Wenn du in deinem Haus Renovierungsarbeiten durchführst, z. B. deine Küche renovierst, dein Badezimmer neu einrichtest, auf elektrische Heizung umstellst usw., kannst du von Steuerabzügen profitieren.
Aber du solltest wissen, dass du nicht alles absetzen kannst, sondern dass es davon abhängt, wofür du arbeitest.
Wenn die Renovierung den Wert des Hauses erhöht, kannst du sie nicht von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das kann die Erneuerung deiner Terrasse, der Bau eines Swimmingpools usw. sein. Wenn die Renovierungen hingegen die Energieeffizienz des Hauses erhöhen, kannst du sie von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das kann sein, dass du dein Haus neu isolierst, auf eine Wärmepumpe umsteigst oder Sonnenkollektoren auf deinem Dach installierst.
Generell können Renovierungen, die den Wert des Hauses nicht erhöhen, abgesetzt werden.
Beachte: Wenn du größere Arbeiten planst, kann es supergünstig sein, sie auf mehrere Jahre zu verteilen. Da die Steuer progressiv ist, kannst du in 2-3 Jahren mehr Geld sparen als in einem einzigen.
Je nach Wohnkanton kannst du auch andere wohnungsbezogene Ausgaben von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, z. B. die Prämie für die Gebäudeversicherung, die in den meisten Kantonen abzugsfähig ist. Diese Ausgaben musst du zu den Kosten für die Renovierung des Hauses hinzurechnen. Dabei ist zu beachten, dass du entweder einen Pauschalabzug oder einen effektiven Steuerabzug wählen kannst. Wenn du nur wenige Renovierungsarbeiten zu erledigen hast, wird es vorteilhaft sein, den Pauschaltarif zu wählen, der wahrscheinlich höher ist 😉
Mietwert der Immobilie
Ein weiterer Abzug für Hausbesitzer ist der Eigenmietwert der Immobilie.
Wenn du Eigentümer bist und in deinem Haus oder deiner Wohnung wohnst, zahlst du Steuern auf den Mietwert deines Hauses, der als Einkommen betrachtet wird, obwohl er es nicht ist. Tatsächlich wirst du Steuern zahlen, als ob du es vermieten würdest, und dieses Einkommen, das du nicht erzielst, wird zu deinem steuerpflichtigen Einkommen hinzugefügt. Das kann deine Steuerlast erheblich erhöhen.
Aber wie kann man dann diesen Eigenmietwert reduzieren?
Es gibt nur eine Möglichkeit, den Mietwert zu senken: die Unternutzung des Hauses.
Wenn du einen Raum in deinem Haus hast, der nicht genutzt wird, kannst du sagen, dass du diesen Raum nicht nutzt und verlangen, dass er aus der Berechnung des Eigenmietwerts herausgenommen wird. Das kann wirklich einen großen Unterschied im Mietwert machen, was sich auf dein steuerpflichtiges Einkommen auswirkt.
Einbehaltene Steuern
Wenn du Quellensteuern gezahlt hast, ist es sehr wichtig, diese Steuern anzugeben. Diese Quellensteuern werden bei der Berechnung der Steuern, die du bereits gezahlt hast, berücksichtigt. Sie verringern also die Steuern, die du noch zahlen musst. Zu den Einkünften, auf die du eine Quellensteuer zahlen musst, gehören Dividendenzahlungen, Renten und Pensionen sowie Lotteriegewinne. Wenn du über amerikanische Plattformen wie Interactiv Brokers in amerikanische Aktien oder ETFs investierst, kannst du sogar die vom US-Finanzamt einbehaltene Quellensteuer abziehen.
Wie du gesehen hast, gibt es also viele Möglichkeiten, Steuern abzuziehen. Einige Steuerabzüge sind wirklich günstig und kostenlos, wie z. B. die Beiträge zur zweiten und dritten Säule. Einige Abzüge für tatsächliche Ausgaben können als Pauschalabzug vorteilhaft sein, es lohnt sich also, deine kleinen Berechnungen anzustellen.
Das Wichtigste beim Ausfüllen deiner Steuererklärung ist, dass du keine Abzüge vergisst, denn wenn du deine Steuererklärung abgeschickt hast, ist es zu spät. Achte also darauf, dass du alles abgesetzt hast, was du absetzen kannst!
So, jetzt bleibt mir nur noch, dir einen schönen Tag zu wünschen und …
Auf deine Steuerersparnisse!